Rechtliches

Urteil des Bundesgerichtshofes

...wonach Cannabis grundsätzlich ein nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel ist.

Ausgenommen hiervon sind Pflanzen und Pflanzenteile, „wenn sie aus dem Anbau in Ländern der Europäischen Union mit zertifiziertem Saatgut von Sorten stammen, ...oder ihr Gehalt an Tetrahydrocannabinol(THC) 0,2 Prozent nicht übersteigt und der Verkehr mit ihnen (ausgenommen der Anbau) ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen.“

Unsere CBD-Produkte...

... stammen aus Ländern der EU mit zertifiziertem Saatgut

... enthalten weniger als 0,2% THC

... sind nur für gewerbliche und wissenschaftliche Zwecke geeignet



Alle CBD-Produkte im Pablomaten werden aus Europäischen Nutzhanf hergestellt und enthalten weniger als 0.2% THC, weshalb sie komplett legal sind in Deutschland. Bei denen im Pablomat vertriebenen Produkten handelt es sich ausschließlich um Aromawaren, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen!

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